Von der systematischen Diskriminierung der Kopfwehpatienten

H. Isler / Februar 2013

Patienten mit Migräne und anderen Kopfschmerz-Leiden und ihre Ärzte werden regelmässig benachteiligt. Die Verarbeitung der Diagnosen bei den Versicherungen geschieht heute weitgehend automatisch. Patienten, die etwa an Migräne und Depression leiden, werden von Gutachtern nach der Schwere der Depression eingestuft Die Migräne wird dabei nicht berücksichtigt, obwohl diese die Depressionen verschlimmert und durch sie auch wieder verschlimmert wird, woraus ein Teufelskreis entsteht. Ebenso verfährt man mit Verletzungen der Halswirbelsäule, mit neu erschienener oder vorbestehender Migräne, und mit der Dreierkombination Nackenschmerzen, Migräne und Depression, die sich allesamt gegenseitig verstärken.



Da in den Diagnosekatalogen diese Kombinationen keine eigene Nummer haben, bestreiten viele Gutachter, dass sie verschlimmernd wirken, oder dass sie überhaupt existieren. Dadurch gehen die Diagnosen bei den Versicherungen und Experten unter und werden vergessen. Ärzte, die sich mit Kopfschmerzen befassen und etwas davon verstehen, sollten sich gegen solche Gutachten im Einzelfall und auch öffentlich immer wehren. Benachteiligt werden Patienten und Ärzte auch bei der Übernahme der Behandlungen durch Krankenkassen und UVG-Versicherungen. Bei Cluster-Kopfweh ist bekanntlich die Anwendung mehrerer Sumatriptan- Spritzen, oder Triptan-Nasenspray täglich gerechtfertigt, es bedurfte vieler Jahre bis die Kassen die Behandlungskosten übernommen haben (jährliche Kosten bis Fr. 75’000.-). Das alles kommt nur daher, dass Migräne und ihre Verwandten fälschlicherweise noch immer als Vorwand und Bagatellen angesehen werden, wogegen wir uns alle wehren müssen.